Anerkennungspraktikum HeilerziehungspflegerIn und ErzieherIn

Durchführung des Berufspraktikum zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn/ Jugend- und HeimerzieherIn/ HeilerziehungspflegerIn

Praktikum

© Daniela Reske
© Daniela Reske

Je nach Ausbildungsverordnung der jeweiligen Ausbildungsberufe ist eine einjährige praktische Tätigkeit in Form eines Praktikums, eines Diakonischen oder Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes für die Aufnahme an einer Fachschule erforderlich. Je nach Fachschule umfasst dieses Berufskolleg 72 Praxistage in Einrichtungen, in Form von zwei Tagen pro Woche in der Einrichtung oder in Blockform.

  • Dies trifft in Baden-Württemberg für den Ausbildungsberuf der/s staatlich anerkannten Heilerziehungspflegers / -pflegerin und für die Ausbildung zum/r Jugend- und HeimerzieherIn zu. Das einjährige Praktikum im Sinne der Ausbildungsverordnung für „Heilerziehungspfleger bzw. Jugend- und Heimerzieher“ wird bei der KBF im Bereich der Internate der Abteilung Heimsonderschule, den Wohnhäusern für Menschen mit Behinderung sowie den Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung angeboten. Diese Einrichtungen bieten auch im Anschluss Ausbildungsplätze zum/r staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn an.
  • Die Ausbildungsverordnung für die Fachrichtung „staatlich anerkannte/r ErzieherIn “ wurde in Baden-Württemberg zum Beginn des Schuljahres 2003/04 grundlegend reformiert. An Stelle des bisherigen einjährigen Vorpraktikums tritt das einjährige Berufskolleg für PraktikantInnen als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Der Praxisanteil des Berufskollegs für die Ausbildung zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn wird zur Zeit in den integrativen Kindergärten. Alle Kindertageseinrichtungen stehen auch für Praxistage während der zwei theoretischen Ausbildungsjahre in den Fachschulen für Sozialpädagogik zur Verfügung.

 

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Verwaltung der KBF in Mössingen
Sekretariat Personalwesen
In Rosenbenz 12, 72110 Mössingen
07473 - 377 104

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Berufspraktikum

Die KBF bietet Plätze zur Durchführung des Berufspraktikum zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn, Jugend- und HeimerzieherIn oder HeilerziehungspflegerIn an.

  • Das Berufspraktikum kann in den Internaten der Heimsonderschule, den Wohnhäusern für Menschen mit Behinderungen sowie in den integrativen KiTas durchgeführt werden.
  • Das Berufspraktikum ist Bestandteil der Ausbildung zur/m ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn und Jugend- und HeimerzieherIn.
  • Im Berufspraktikum soll in der Praxis überprüft und gezeigt werden, ob es den Auszubildenden gelingt, das theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen – ebenso soll die Möglichkeit bestehen, noch weitere Kompetenzen zu erwerben und Erfahrungen zu sammeln.
  • Im Laufe des Berufspraktikum muss eine Jahresarbeit zu einem Schwerpunktthema aus der pädagogischen Arbeit geschrieben werden, es finden Besuche der betreuenden Lehrer statt, die in der Regel mit Praxisproben verbunden sind und es gibt Studientage, die die PraktikantInnen in ihrer Schule verbringen.
  • Am Ende des Berufspraktikum steht das Kolloquium zur staatlichen Anerkennung.

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Unser Leistungen im Überblick

© Alexander Kivrakidis
© Alexander Kivrakidis

Es kann, je nach Berufsziel, in vielen Einrichtungen der KBF praktiziert werden. Das Praktikum unterscheidet sich vom Freiwilligen Sozialen Jahr durch eine verstärkte Ausrichtung an bestimmten Berufsbildern und Berufszielen.

Bewerbungsunterlagen

Deine Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf mit einem Lichtbild
  • Anschreiben
  • Schulzeugnis
  • Sämtliche Zertifikate , Praktikumsnachweise , Arbeitszeugnisse

Am einfachsten und am schnellsten geht das über unser Online -Bewerbungsportal . Einfach anklicken und deine Bewerbungsunteralgen im PDF - Format hochladen. Nach Eingang  deiner Bewerbung wirst du von uns zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen.

Vergütung
  • Die Vergütung des Berufspraktikum erfolgt bei der KBF nach dem Tarifvertrag für PraktikantInnen des öffentlichen Dienstes (TVPöD).
  • Die PraktikantInnen (Praktikumsdauer 1 Jahr) erhalten eine Praktikumsvergütung von 430,00 € brutto im Monat.
  • Die nur kurzzeitig anwesenden PraktikantInnen der Fachschulen für Sozialpädagogik erhalten keine Vergütung.
  • Auch für andere soziale Ausbildungsberufe wird ein Praktikum bei der KBF, z.B. als Wartezeit für einen Schulplatz, als Aufnahmekriterium positiv bewertet.