KBF bekennt sich zu Artikel 1 des Grundgesetzes

Die Würde des Menschen muss unantastbar bleiben

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ein Satz im Grundgesetz, den sich Deutschland im geschichtlichen Kontext schwer erarbeitet hat und seit 1949  für ein respektvolles Miteinander steht. Artikel 1 des Grundgesetzes schützt den Menschen in seiner Würde und besagt, dass jeder Mensch wertvoll ist. „Gerade in einer Organisation wie der KBF, die sich der Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung und besonderen Bedürfnissen verschrieben hat, ist dieser Artikel des Grundgesetzes von höchster Bedeutung“, so Geschäftsführer Wolfgang Welte zusammen mit seinen KollegInnen Klaus Barthold und Beatrice Kästner.  Artikel 1 garantiert Vielfalt und Teilhabe und grenzt die Bundesrepublik von der Zeit der NS-Diktatur, in der grausamen Verbrechen auch an Menschen mit Behinderung begangen wurden, ab. „‘Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ muss weiterhin das entscheidende Bekenntnis zur Menschenwürde in Deutschland sein, appelliert Wolfgang Welte. Nur so ist ein Zusammenleben möglich, das durch ein friedliches Miteinander geprägt ist, in dem alle Menschen ihre Berechtigung haben, und nicht durch die Macht des Stärkeren geprägt ist.    

Entscheidend dafür ist eine funktionierende Demokratie, die durch Meinungsvielfalt im Rahmen der freiheitlich-demokratische Grundordnung geprägt ist, außerhalb jeglicher Form von Extremismus. Respekt, Toleranz und Gewaltfreiheit werden dabei vorausgesetzt. „Miteinander – füreinander ist der Leitgedanke der KBF. Dafür werden wir uns immer einsetzen“, so Welte.  

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