Praktikum /
Ausbildung
Die KBF bietet sowohl für eine
Orientierungsphase als auch für eine
berufliche Ausbildung zahlreiche
Möglichkeiten
Berufliche und/oder soziale
Orientierungsphase durch:
•
Praktikum oder
•
Freiwilliges Soziales Jahr
•
Bundesfreiwilligendienst
Ausbildung im Dualen System:
•
-staatlich anerkannte/r HeilerziehungspflegerIn
•
-staatlich anerkannte/r AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn
Durchführung des Berufspraktikum zur/m
staatlich anerkannten ErzieherIn/ Jugend-
und HeimerzieherIn/
HeilerziehungspflegerIn
Praktikum
Je nach Ausbildungsverordnung der jeweiligen Ausbildungsberufe
ist eine einjährige praktische Tätigkeit in Form eines Praktikums,
eines Diakonischen oder Freiwilligen Sozialen Jahres oder des
Bundesfreiwilligendienstes für die Aufnahme an einer Fachschule
erforderlich. Dies trifft in Baden-Württemberg für den
Ausbildungsberuf der/s staatlich anerkannten
Heilerziehungspflegers / -pflegerin und für die Ausbildung zum/r
Jugend- und HeimerzieherIn zu. Die Ausbildungsverordnung für die
Fachrichtung „staatlich anerkannte/r ErzieherIn “ wurde in Baden-
Württemberg zum Beginn des Schuljahres 2003/04 grundlegend
reformiert. An Stelle des bisherigen einjährigen Vorpraktikums tritt
das einjährige Berufskolleg für PraktikantInnen als
Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung an einer Fachschule
für Sozialpädagogik. Je nach Fachschule umfasst dieses
Berufskolleg 72 Praxistage in Einrichtungen, in Form von zwei
Tagen pro Woche in der Einrichtung oder in Blockform.
Das einjährige Praktikum im Sinne der Ausbildungsverordnung für
„Heilerziehungspfleger bzw. Jugend- und Heimerzieher“ wird bei
der KBF im Bereich der Internate der Abteilung Heimsonderschule,
den Wohnhäusern für Menschen mit Behinderung sowie den
Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung angeboten.
Diese Einrichtungen bieten auch im Anschluss Ausbildungsplätze
zum/r staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn an.
Der Praxisanteil des Berufskollegs für die Ausbildung zur/m
staatlich anerkannten ErzieherIn wird zur Zeit in den integrativen
Kindergärten. (Alle Kindergärten stehen auch für Praxistage
während der zwei theoretischen Ausbildungsjahre in den
Fachschulen für Sozialpädagogik zur Verfügung.)
Die PraktikantInnen (Praktikumsdauer 1 Jahr) erhalten eine
Praktikumsvergütung von 430,00 € brutto im Monat.
Die nur kurzzeitig anwesenden PraktikantInnen der Fachschulen für
Sozialpädagogik erhalten keine Vergütung.
Auch für andere soziale Ausbildungsberufe wird ein Praktikum bei
der KBF, z.B. als Wartezeit für einen Schulplatz, als
Aufnahmekriterium positiv bewertet. Es kann, je nach Berufsziel, in
vielen Einrichtungen der KBF praktiziert werden.
Das Praktikum unterscheidet sich vom Freiwilligen Sozialen Jahr
durch eine verstärkte Ausrichtung an bestimmten Berufsbildern und
Berufszielen.
Ausbildung
Im Anschluss an eine berufliche Orientierungsphase bietet die KBF
Ausbildungsplätze im Dualen System zum/r staatlich anerkannten
HeilerziehungspflegerIn/ oder zur/m staatlich anerkannten
AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn an.
•
Die Ausbildung zum/r HeilerziehungspflegerIn erfolgt bei der
KBF in Zusammenarbeit mit den Paritätischen Schulen für
Soziale Berufe gGmbH, Inselstr. 30, 77756 Hausach
HeilerziehungspflegerInnen sind sozialpädagogisch pflegerische
Fachkräfte in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie. Sie
nehmen am Leben der Menschen mit Behinderung teil und sind
deren Bezugspersonen und als solche verantwortlich für die
ganzheitliche Erziehung, Förderung und Pflege.
Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder die
Fachschulreife und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit
(FSJ, Praktikum, Bundesfreiwilligendienst). Ausbildungsbeginn der
dreijährigen Ausbildung ist jeweils der 01.09. bzw. 01.10.
Die KBF bietet Ausbildungsplätze im Bereich der Wohnhäuser für
Menschen mit Behinderung, sowie in den Tagesförderstätten für
Menschen mit Behinderung und im Bereich der Internate der
Dreifürstensteinschule an.
Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei der KBF nach dem
Tarifvertrag für Auszubildende des öffenlichen Dienstes (TVAöD).
Die Duale Ausbildung zum/r AltenpflegerIn bzw. die einjährige
Ausbildung zum/r AltenpflegehelferIn wird bei der KBF mit
folgenden Berufsfachschulen durchgeführt:
•
Haus- u. landwirtschaftliche Berufs- u. Berufsfachschule
Herrenberg, Fachschule für Altenpflege Längenholz 8, 71083
Herrenberg
•
Berufsfachschule für Altenpflege an der Hauswirtschaftlichen
Schule Hechingen, Am Schlossberg 7, 72379 Hechingen
•
Fachschule für Altenpflege der Diözese Rottenburg-Stuttgart,
Auf der Heid 4, 70794 Filderstadt
•
Mathilde Weber-Schule, Berufsfachschule für Altenpflege,
Primus-Truber-Str. 39, 72072 Tübingen
Die KBF bietet Ausbildungsplätze in den Seniorenwohnanlagen
•
Rottenburg
•
Metzingen
•
Hechingen
•
Starzach
•
Reutlingen
•
Hirrlingen
•
Ofterdingen
•
Hechingen
•
Rangendingen
•
Reutlingen
•
Tübingen
und in der Mobilen Sozialen und Pflegerischen Dienst in
Hechingen.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist das Gesetz über
die Berufsausbildung in der Altenpflege vom 01.08.2003.
Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder die
Fachschulreife und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit
(FSJ, Praktikum, BfD) Ausbildungsbeginn der dreijährigen
Ausbildung ist jeweils 01.09. bzw. 01.10.
Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei der KBF nach dem
Tarifvertrag für Auszubildende des öffenlichen Dienstes (TVAöD).
Berufspraktikum
Die KBF bietet Plätze zur Durchführung des Berufspraktikum zur/m
staatlich anerkannten ErzieherIn, Jugend- und HeimerzieherIn oder
HeilerziehungspflegerIn an. Das Berufspraktikum kann in den
Internaten der Heimsonderschule, den Wohnhäusern für Menschen
mit Behinderungen sowie in den integrativen KiTas durchgeführt
werden.
Das Berufspraktikum ist Bestandteil der Ausbildung zur/m
ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn und Jugend- und
HeimerzieherIn. Im Berufspraktikum soll in der Praxis überprüft und
gezeigt werden, ob es den Auszubildenden gelingt, das
theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen – ebenso soll die
Möglichkeit bestehen, noch weitere Kompetenzen zu erwerben und
Erfahrungen zu sammeln. Im Laufe des Berufspraktikum muss eine
Jahresarbeit zu einem Schwerpunktthema aus der pädagogischen
Arbeit geschrieben werden, es finden Besuche der betreuenden
Lehrer statt, die in der Regel mit Praxisproben verbunden sind und
es gibt Studientage, die die PraktikantInnen in ihrer Schule
verbringen. Am Ende des Berufspraktikum steht das Kolloquium zur
staatlichen Anerkennung.
Die Vergütung des Berufspraktikum erfolgt bei der KBF nach dem
Tarifvertrag für PraktikantInnen des öffentlichen Dienstes (TVPöD).
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erhalten Sie in der
Verwaltung der KBF Mössingen
07473 377 0
07473 377 130
info@kbf.de
In Rosenbenz 12
72116 Mössingen