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Praktikum / Ausbildung

Die KBF bietet sowohl für eine Orientierungsphase als auch für eine berufliche

Ausbildung zahlreiche Möglichkeiten

Berufliche und/oder soziale Orientierungsphase durch:

Praktikum oder Freiwilliges Soziales Jahr Bundesfreiwilligendienst

Ausbildung im Dualen System:

-staatlich anerkannte/r HeilerziehungspflegerIn -staatlich anerkannte/r AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn

Durchführung des Berufspraktikum zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn/ Jugend- und

HeimerzieherIn/ HeilerziehungspflegerIn

Praktikum

Je nach Ausbildungsverordnung der jeweiligen Ausbildungsberufe ist eine einjährige praktische Tätigkeit in Form eines Praktikums, eines Diakonischen oder Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes für die Aufnahme an einer Fachschule erforderlich. Dies trifft in Baden-Württemberg für den Ausbildungsberuf der/s staatlich anerkannten Heilerziehungspflegers / -pflegerin und für die Ausbildung zum/r Jugend- und HeimerzieherIn zu. Die Ausbildungsverordnung für die Fachrichtung „staatlich anerkannte/r ErzieherIn “ wurde in Baden-Württemberg zum Beginn des Schuljahres 2003/04 grundlegend reformiert. An Stelle des bisherigen einjährigen Vorpraktikums tritt das einjährige Berufskolleg für PraktikantInnen als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Je nach Fachschule umfasst dieses Berufskolleg 72 Praxistage in Einrichtungen, in Form von zwei Tagen pro Woche in der Einrichtung oder in Blockform. Das einjährige Praktikum im Sinne der Ausbildungsverordnung für „Heilerziehungspfleger bzw. Jugend- und Heimerzieher“ wird bei der KBF im Bereich der Internate der Abteilung Heimsonderschule, den Wohnhäusern für Menschen mit Behinderung sowie den Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung angeboten. Diese Einrichtungen bieten auch im Anschluss Ausbildungsplätze zum/r staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn an. Der Praxisanteil des Berufskollegs für die Ausbildung zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn wird zur Zeit in den integrativen Kindergärten. (Alle Kindergärten stehen auch für Praxistage während der zwei theoretischen Ausbildungsjahre in den Fachschulen für Sozialpädagogik zur Verfügung.) Die PraktikantInnen (Praktikumsdauer 1 Jahr) erhalten eine Praktikumsvergütung von 430,00 € brutto im Monat. Die nur kurzzeitig anwesenden PraktikantInnen der Fachschulen für Sozialpädagogik erhalten keine Vergütung. Auch für andere soziale Ausbildungsberufe wird ein Praktikum bei der KBF, z.B. als Wartezeit für einen Schulplatz, als Aufnahmekriterium positiv bewertet. Es kann, je nach Berufsziel, in vielen Einrichtungen der KBF praktiziert werden. Das Praktikum unterscheidet sich vom Freiwilligen Sozialen Jahr durch eine verstärkte Ausrichtung an bestimmten Berufsbildern und Berufszielen.

Ausbildung

Im Anschluss an eine berufliche Orientierungsphase bietet die KBF Ausbildungsplätze im Dualen System zum/r staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn/ oder zur/m staatlich anerkannten AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn an. Die Ausbildung zum/r HeilerziehungspflegerIn erfolgt bei der KBF in Zusammenarbeit mit den Paritätischen Schulen für Soziale Berufe gGmbH, Inselstr. 30, 77756 Hausach HeilerziehungspflegerInnen sind sozialpädagogisch pflegerische Fachkräfte in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie. Sie nehmen am Leben der Menschen mit Behinderung teil und sind deren Bezugspersonen und als solche verantwortlich für die ganzheitliche Erziehung, Förderung und Pflege. Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder die Fachschulreife und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit (FSJ, Praktikum, Bundesfreiwilligendienst). Ausbildungsbeginn der dreijährigen Ausbildung ist jeweils der 01.09. bzw. 01.10. Die KBF bietet Ausbildungsplätze im Bereich der Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung, sowie in den Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung und im Bereich der Internate der Dreifürstensteinschule an. Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei der KBF nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffenlichen Dienstes (TVAöD). Die Duale Ausbildung zum/r AltenpflegerIn bzw. die einjährige Ausbildung zum/r AltenpflegehelferIn wird bei der KBF mit folgenden Berufsfachschulen durchgeführt: Haus- u. landwirtschaftliche Berufs- u. Berufsfachschule Herrenberg, Fachschule für Altenpflege Längenholz 8, 71083 Herrenberg Berufsfachschule für Altenpflege an der Hauswirtschaftlichen Schule Hechingen, Am Schlossberg 7, 72379 Hechingen Fachschule für Altenpflege der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Auf der Heid 4, 70794 Filderstadt Mathilde Weber-Schule, Berufsfachschule für Altenpflege, Primus-Truber-Str. 39, 72072 Tübingen Die KBF bietet Ausbildungsplätze in den Seniorenwohnanlagen Rottenburg Metzingen Hechingen Starzach Reutlingen Hirrlingen Ofterdingen Hechingen Rangendingen Reutlingen Tübingen und in der Mobilen Sozialen und Pflegerischen Dienst in Hechingen. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist das Gesetz über die Berufsausbildung in der Altenpflege vom 01.08.2003. Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder die Fachschulreife und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit (FSJ, Praktikum, BfD) Ausbildungsbeginn der dreijährigen Ausbildung ist jeweils 01.09. bzw. 01.10. Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei der KBF nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffenlichen Dienstes (TVAöD).

Berufspraktikum

Die KBF bietet Plätze zur Durchführung des Berufspraktikum zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn, Jugend- und HeimerzieherIn oder HeilerziehungspflegerIn an. Das Berufspraktikum kann in den Internaten der Heimsonderschule, den Wohnhäusern für Menschen mit Behinderungen sowie in den integrativen KiTas durchgeführt werden. Das Berufspraktikum ist Bestandteil der Ausbildung zur/m ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn und Jugend- und HeimerzieherIn. Im Berufspraktikum soll in der Praxis überprüft und gezeigt werden, ob es den Auszubildenden gelingt, das theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen – ebenso soll die Möglichkeit bestehen, noch weitere Kompetenzen zu erwerben und Erfahrungen zu sammeln. Im Laufe des Berufspraktikum muss eine Jahresarbeit zu einem Schwerpunktthema aus der pädagogischen Arbeit geschrieben werden, es finden Besuche der betreuenden Lehrer statt, die in der Regel mit Praxisproben verbunden sind und es gibt Studientage, die die PraktikantInnen in ihrer Schule verbringen. Am Ende des Berufspraktikum steht das Kolloquium zur staatlichen Anerkennung. Die Vergütung des Berufspraktikum erfolgt bei der KBF nach dem Tarifvertrag für PraktikantInnen des öffentlichen Dienstes (TVPöD).
Tel: 07473 377 0 mail: info@kbf.de

Praktikum /

Ausbildung

Die KBF bietet sowohl für eine

Orientierungsphase als auch für eine

berufliche Ausbildung zahlreiche

Möglichkeiten

Berufliche und/oder soziale

Orientierungsphase durch:

Praktikum oder Freiwilliges Soziales Jahr Bundesfreiwilligendienst

Ausbildung im Dualen System:

-staatlich anerkannte/r HeilerziehungspflegerIn -staatlich anerkannte/r AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn

Durchführung des Berufspraktikum zur/m

staatlich anerkannten ErzieherIn/ Jugend-

und HeimerzieherIn/

HeilerziehungspflegerIn

Praktikum

Je nach Ausbildungsverordnung der jeweiligen Ausbildungsberufe ist eine einjährige praktische Tätigkeit in Form eines Praktikums, eines Diakonischen oder Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes für die Aufnahme an einer Fachschule erforderlich. Dies trifft in Baden-Württemberg für den Ausbildungsberuf der/s staatlich anerkannten Heilerziehungspflegers / -pflegerin und für die Ausbildung zum/r Jugend- und HeimerzieherIn zu. Die Ausbildungsverordnung für die Fachrichtung „staatlich anerkannte/r ErzieherIn “ wurde in Baden- Württemberg zum Beginn des Schuljahres 2003/04 grundlegend reformiert. An Stelle des bisherigen einjährigen Vorpraktikums tritt das einjährige Berufskolleg für PraktikantInnen als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Je nach Fachschule umfasst dieses Berufskolleg 72 Praxistage in Einrichtungen, in Form von zwei Tagen pro Woche in der Einrichtung oder in Blockform. Das einjährige Praktikum im Sinne der Ausbildungsverordnung für „Heilerziehungspfleger bzw. Jugend- und Heimerzieher“ wird bei der KBF im Bereich der Internate der Abteilung Heimsonderschule, den Wohnhäusern für Menschen mit Behinderung sowie den Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung angeboten. Diese Einrichtungen bieten auch im Anschluss Ausbildungsplätze zum/r staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn an. Der Praxisanteil des Berufskollegs für die Ausbildung zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn wird zur Zeit in den integrativen Kindergärten. (Alle Kindergärten stehen auch für Praxistage während der zwei theoretischen Ausbildungsjahre in den Fachschulen für Sozialpädagogik zur Verfügung.) Die PraktikantInnen (Praktikumsdauer 1 Jahr) erhalten eine Praktikumsvergütung von 430,00 € brutto im Monat. Die nur kurzzeitig anwesenden PraktikantInnen der Fachschulen für Sozialpädagogik erhalten keine Vergütung. Auch für andere soziale Ausbildungsberufe wird ein Praktikum bei der KBF, z.B. als Wartezeit für einen Schulplatz, als Aufnahmekriterium positiv bewertet. Es kann, je nach Berufsziel, in vielen Einrichtungen der KBF praktiziert werden. Das Praktikum unterscheidet sich vom Freiwilligen Sozialen Jahr durch eine verstärkte Ausrichtung an bestimmten Berufsbildern und Berufszielen.

Ausbildung

Im Anschluss an eine berufliche Orientierungsphase bietet die KBF Ausbildungsplätze im Dualen System zum/r staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn/ oder zur/m staatlich anerkannten AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn an. Die Ausbildung zum/r HeilerziehungspflegerIn erfolgt bei der KBF in Zusammenarbeit mit den Paritätischen Schulen für Soziale Berufe gGmbH, Inselstr. 30, 77756 Hausach HeilerziehungspflegerInnen sind sozialpädagogisch pflegerische Fachkräfte in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie. Sie nehmen am Leben der Menschen mit Behinderung teil und sind deren Bezugspersonen und als solche verantwortlich für die ganzheitliche Erziehung, Förderung und Pflege. Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder die Fachschulreife und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit (FSJ, Praktikum, Bundesfreiwilligendienst). Ausbildungsbeginn der dreijährigen Ausbildung ist jeweils der 01.09. bzw. 01.10. Die KBF bietet Ausbildungsplätze im Bereich der Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung, sowie in den Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung und im Bereich der Internate der Dreifürstensteinschule an. Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei der KBF nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffenlichen Dienstes (TVAöD). Die Duale Ausbildung zum/r AltenpflegerIn bzw. die einjährige Ausbildung zum/r AltenpflegehelferIn wird bei der KBF mit folgenden Berufsfachschulen durchgeführt: Haus- u. landwirtschaftliche Berufs- u. Berufsfachschule Herrenberg, Fachschule für Altenpflege Längenholz 8, 71083 Herrenberg Berufsfachschule für Altenpflege an der Hauswirtschaftlichen Schule Hechingen, Am Schlossberg 7, 72379 Hechingen Fachschule für Altenpflege der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Auf der Heid 4, 70794 Filderstadt Mathilde Weber-Schule, Berufsfachschule für Altenpflege, Primus-Truber-Str. 39, 72072 Tübingen Die KBF bietet Ausbildungsplätze in den Seniorenwohnanlagen Rottenburg Metzingen Hechingen Starzach Reutlingen Hirrlingen Ofterdingen Hechingen Rangendingen Reutlingen Tübingen und in der Mobilen Sozialen und Pflegerischen Dienst in Hechingen. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist das Gesetz über die Berufsausbildung in der Altenpflege vom 01.08.2003. Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder die Fachschulreife und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit (FSJ, Praktikum, BfD) Ausbildungsbeginn der dreijährigen Ausbildung ist jeweils 01.09. bzw. 01.10. Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei der KBF nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffenlichen Dienstes (TVAöD).

Berufspraktikum

Die KBF bietet Plätze zur Durchführung des Berufspraktikum zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn, Jugend- und HeimerzieherIn oder HeilerziehungspflegerIn an. Das Berufspraktikum kann in den Internaten der Heimsonderschule, den Wohnhäusern für Menschen mit Behinderungen sowie in den integrativen KiTas durchgeführt werden. Das Berufspraktikum ist Bestandteil der Ausbildung zur/m ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn und Jugend- und HeimerzieherIn. Im Berufspraktikum soll in der Praxis überprüft und gezeigt werden, ob es den Auszubildenden gelingt, das theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen – ebenso soll die Möglichkeit bestehen, noch weitere Kompetenzen zu erwerben und Erfahrungen zu sammeln. Im Laufe des Berufspraktikum muss eine Jahresarbeit zu einem Schwerpunktthema aus der pädagogischen Arbeit geschrieben werden, es finden Besuche der betreuenden Lehrer statt, die in der Regel mit Praxisproben verbunden sind und es gibt Studientage, die die PraktikantInnen in ihrer Schule verbringen. Am Ende des Berufspraktikum steht das Kolloquium zur staatlichen Anerkennung. Die Vergütung des Berufspraktikum erfolgt bei der KBF nach dem Tarifvertrag für PraktikantInnen des öffentlichen Dienstes (TVPöD).

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