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Die
KBF bietet, sowohl für eine Orientierungsphase wie
für eine berufliche Ausbildung, zahlreiche Möglichkeiten
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Berufliche
und/oder soziale Orientierungsphase durch:
- Praktikum
oder
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Freiwilliges Soziales Jahr |
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Ausbildung
im Dualen System:
- staatlich anerkannte/r HeilerziehungspflegerIn
/HeilerziehungshelferIn
- staatlich anerkannte/r AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn |
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Durchführung
des Anerkennungsjahres
zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn/ Jugend-
und HeimerzieherIn/ HeilerziehungspflegerIn |
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Praktikum
Je nach
Ausbildungsverordnung der jeweiligen Ausbildungsberufe
ist eine einjährige praktische Tätigkeit
in Form eines Praktikums, eines Diakonischen
oder Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Zivildienstes
für die Aufnahme an einer Fachschule erforderlich.
Dies trifft in Baden-Württemberg für den
Ausbildungsberuf der/s staatlich anerkannten Heilerziehungspflegers / -pflegerin Heilerziehungshelfer / -helferin
und für die Ausbildung zum/r Jugend- und HeimerzieherIn
zu.
Die
Ausbildungsverordnung für die Fachrichtung
„staatlich anerkannte/r ErzieherIn “ wurde
in Baden-Württemberg zum Beginn des Schuljahres
2003/04 grundlegend reformiert. An Stelle des
bisherigen einjährigen Vorpraktikums tritt
das einjährige Berufskolleg für PraktikantInnen
als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung
an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Je nach Fachschule umfasst dieses Berufskolleg
72 Praxistage in Einrichtungen, in Form von zwei
Tagen pro Woche in der Einrichtung oder in Blockform.
Das einjährige Praktikum im Sinne der Ausbildungsverordnung
für „Heilerziehungspfleger bzw. Jugend- und Heimerzieher“
wird bei der KBF im Bereich der Internate der
Abteilung Heimsonderschule, den Wohnhäusern für
Menschen mit Behinderung sowie den Tagesförderstätten
für Menschen mit Behinderung angeboten. Diese
Einrichtungen bieten auch im Anschluss Ausbildungsplätze
zum/r staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn
an.
Der Praxisanteil des Berufskollegs für die Ausbildung
zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn wird zur Zeit
in den integrativen Kindergärten und den Sprachheilkindergärten
angeboten. (Alle Schulkindergärten und integrativen
Kindergärten stehen auch für Praxistage während
der zwei theoretischen Ausbildungsjahre in den
Fachschulen für Sozialpädagogik zur Verfügung.)
Die PraktikantInnen (Praktikumsdauer 1 Jahr)
erhalten eine Praktikumsvergütung von 430,00 € brutto im Monat.
Die nur kurzzeitig anwesenden PraktikantInnen
der Fachschulen für Sozialpädagogik erhalten keine
Vergütung.
Auch für andere soziale Ausbildungsberufe wird
ein Praktikum bei der KBF, z.B. als Wartezeit
für einen Schulplatz, als Aufnahmekriterium positiv
bewertet. Es kann, je nach Berufsziel, in vielen
Einrichtungen der KBF praktiziert werden.
Das Praktikum unterscheidet sich vom Freiwilligen
Sozialen Jahr durch eine verstärkte Ausrichtung
an bestimmten Berufsbildern und Berufszielen.
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Ausbildung
Im
Anschluss an eine berufliche Orientierungsphase
bietet die KBF Ausbildungsplätze im Dualen
System zum/r staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn/
oder zur/m staatlich anerkannten AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn
an.
Die
Ausbildung zum/r HeilerziehungspflegerIn erfolgt
bei der KBF in der Zusammenarbeit mit folgenden
Fachschulen
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Paritätische
Berufsfachschule für Sozial- und Pflegeberufe
gGmbH,
Inselstr. 30, 77756 Hausach
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HeilerziehungspflegerInnen
sind sozialpädagogisch pflegerische Fachkräfte
in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie.
Sie nehmen am Leben der behinderten Menschen teil
und sind deren Bezugspersonen und als solche verantwortlich
für die ganzheitliche Erziehung, Förderung
und Pflege. Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss
oder Fachschulreife und eine mindestens einjährige
praktische Tätigkeit (FSJ, Praktikum,
Zivildienst). Ausbildungsbeginn der dreijährigen
Ausbildung ist jeweils 01.09. bzw. 01.10.
Die KBF bietet Ausbildungsplätze
im Bereich der Wohnhäuser für Menschen mit Behinderungen,
sowie in den Tagesförderstätten
für Menschen mit Behinderungen und im Bereich der Internate
der Heimsonderschule an.
Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei der
KBF nach dem Manteltarifvertrag für Auszubildende
des BAT.
Die Duale Ausbildung zum/r AltenpflegerIn bzw.
die einjährige Ausbildung zum/r AltenpflegehelferIn
wird bei der KBF mit folgenden Berufsfachschulen
durchgeführt:
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Liebfrauenschule
Schönstätter Marienschwestern, Fachschule
für Altenpflege
Liebfrauenhöhe, 72108 Rottenburg-Ergenzingen
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Haus-
u. landwirtschaftliche Berufs- u. Berufsfachschule
Herrenberg, Fachschule für Altenpflege
Längenholz 8, 71083 Herrenberg
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Berufsfachschule
für Altenpflege an der Hauswirtschaftlichen
Schule Hechingen
Am Schlossberg 7, 72379 Hechingen
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Fachschule
für Altenpflege der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Auf der Heid 4, 70794 Filderstadt
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Mathilde
Weber-Schule, Berufsfachschule für Altenpflege
Primus-Truber-Str. 39, 72072 Tübingen |
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Die
KBF bietet Ausbildungsplätze in den Seniorenwohnanlagen Hörnleblick
in Balingen-Frommern, Kapuzinergarten Rottenburg, im Seniorenhaus Mauritiusblick
in Ofterdingen sowie in den Seniorenwohnanlagen Rangendingen, Hirrlingen
und Metzingen einen Ausbildungsplatz im
Mobilen Sozialen und Pflegerischen Dienst in Hechingen
an. Zukünftig wird auch je ein Ausbildungsplatz
zur Verfügung stehen.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung
ist das Gesetz über die Berufsausbildung in
der Altenpflege vom 01.08.2003. Zugangsvoraussetzung
ist ein Realschulabschluss oder Fachschulreife und
eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit
(FSJ, Praktikum, Zivildienst). Ausbildungsbeginn
der dreijährigen Ausbildung ist jeweils 01.09.
bzw. 01.10.
Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei
der KBF nach dem Manteltarifvertrag für Auszubildende
des BAT. |
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Anerkennungsjahr
Die
KBF bietet Plätze zur
Durchführung des Anerkennungsjahres zur/m staatlich
anerkannten ErzieherIn, Jugend- und HeimerzieherIn
oder HeilerziehungspflegerIn an. Das Anerkennungsjahr
kann in den Internaten der Heimsonderschule, den
Wohnhäusern für Menschen mit Behinderungen
sowie in den integrativen Kindergärten durchgeführt
werden.
Das Anerkennungsjahr ist Bestandteil der Ausbildung
zur/m ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn und Jugend-
und HeimerzieherIn. Im Anerkennungsjahr soll in
der Praxis überprüft und gezeigt werden,
ob es den Auszubildenden gelingt, das theoretische
Wissen in die Praxis umzusetzen – ebenso soll
die Möglichkeit bestehen, noch weitere Kompetenzen
zu erwerben und Erfahrungen zu sammeln. Im Laufe
des Anerkennungsjahres muss eine Jahresarbeit zu
einem Schwerpunktthema aus der pädagogischen
Arbeit geschrieben werden, es finden Besuche der
betreuenden Lehrer statt, die in der Regel mit Praxisproben
verbunden sind und es gibt Studientage, die die
PraktikantInnen in ihrer Schule verbringen. Am Ende
des Anerkennungsjahres steht das Kolloquium zur
staatlichen Anerkennung. Die
Vergütung der AnerkennungspraktikantInnen
erfolgt bei der KBF nach dem Tarifvertrag über
die Regelung der Arbeitsbedingungen der PraktikantInnen
des BAT. |
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