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Die Stiftung der
Körperbehindertenförderung Neckar-Alb
Punktereihe
Lachende Schülerin

Die Stiftung der KBF hat die Aufgabe, die Arbeit der KBF dort zu unterstützen, wo staatliche Leistungen nicht ausreichen oder ganz fehlen.

Die Sorge um die Förderung und Pflege ihrer Angehörigen in Zeiten immer knapper werdender Kassen im Sozialbereich hat die Mitglieder der Körperbehindertenförderung Neckar-Alb (KBF) veranlasst, eine Stiftung einzurichten. Im Jahr 1995 wurde die Stiftung der KBF vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt und vom Finanzamt Tübingen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

Die Ziele der Stiftung der KBF können
ideell z.B. durch eine Mitgliedschaft bei der
KBF unterstützt werden. Jede natürliche und
juristische Person kann darüber hinaus die
Stiftung auch finanziell durch

Wohngruppe beim Essen

eine Spende
eine Zuwendung
eine Zustiftung
unterstützen.

Die Stiftung der KBF wird vom Stiftungsrat geführt; die laufenden Geschäfte sind Aufgaben des Stiftungsvorstandes. Die Organe der Stiftung sind für den ordnungsgemäßen Einsatz und die zweckgebundene Verwendung der Stiftungsmittel verantwortlich.


Spenden werden noch im gleichen Haushaltsjahr für die Ziele der Stiftung eingesetzt.
 
Zuwendungen werden dem Stiftungskapital zugeführt. Dabei kann gemäß den Bestimmungen des Stiftungsgesetzes ein Drittel des Ertrages für eine begünstigte Person verwendet werden. Zwei Drittel sind für die Stiftungszwecke einzusetzen. Es sind oft Eltern und Angehörige von behinderten Menschen, die entscheiden, Vermögen zuzuwenden, um für ein behindertes Familienmitglied die spätere Versorgung und Betreuung sicherzustellen.
Zustiftungen werden direkt dem Stiftungskapital zugeführt. Sie helfen mit, den Ertrag, der jährlich für die Zwecke der Stiftung eingesetzt werden kann, zu erhöhen.
 

Die vorhandenen freien Mittel der Stiftung der KBF
konnten bisher erfolgreich vor allem für die
nachstehenden Bereiche eingesetzt werden.
Mechaniker in der Rollstuhlwerkstatt
Betreutes Einzel- und Gruppenwohnen für Behinderte
 
Nachschulische Betreuung
 
Unterstützung von Fördermaßnahmen
für Schwerstbehinderte
 
Unterstützung von Beschäftigungsinitiativen
zur Schaffung von Arbeitsplätzen
 
Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen für Behinderte
 
Assistenz und Betreuung behinderter
Menschen am Arbeitsplatz
 

"Bitte unterstützen Sie
uns, damit wir
anderen helfen können"


Junger Mann arbeitet an der Schneidemaschine
Stiftung der Körperbehindertenförderung Neckar-Alb
Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen
BLZ 641 500 20
Kto. Nr. 22 11 88


Für persönliche Beratungsgespräche und weitergehende Informationen steht der Stiftungsvorstand gerne zur Verfügung.
Termine können über die Zentralstelle der KBF
Tel: 07473 / 377 101
vereinbart werden.
 

> Benefizveranstaltung zu Gunsten der Stiftung der KBF <

 

 

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