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Die Stiftung der
Körperbehindertenförderung Neckar-Alb |
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Die
Stiftung der KBF hat die Aufgabe, die Arbeit der
KBF dort zu unterstützen, wo staatliche Leistungen
nicht ausreichen oder ganz fehlen. |
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Die Sorge um die Förderung und Pflege ihrer Angehörigen in Zeiten immer knapper werdender Kassen im Sozialbereich hat die Mitglieder der Körperbehindertenförderung Neckar-Alb (KBF) veranlasst, eine Stiftung einzurichten. Im Jahr 1995 wurde die Stiftung der KBF vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt und vom Finanzamt Tübingen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. |
Die Stiftung der KBF wird vom Stiftungsrat geführt; die laufenden Geschäfte sind Aufgaben des Stiftungsvorstandes. Die Organe der Stiftung sind für den ordnungsgemäßen Einsatz und die zweckgebundene Verwendung der Stiftungsmittel verantwortlich.
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Spenden
werden noch im gleichen Haushaltsjahr für die
Ziele der Stiftung eingesetzt. |
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Zuwendungen werden dem Stiftungskapital zugeführt. Dabei kann gemäß den Bestimmungen des Stiftungsgesetzes ein Drittel des Ertrages für eine begünstigte Person verwendet werden. Zwei Drittel sind für die Stiftungszwecke einzusetzen. Es sind oft Eltern und Angehörige von behinderten Menschen, die entscheiden, Vermögen zuzuwenden, um für ein behindertes Familienmitglied die spätere Versorgung und Betreuung sicherzustellen.
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Zustiftungen
werden direkt dem Stiftungskapital zugeführt. Sie helfen mit, den Ertrag, der jährlich für die Zwecke der Stiftung eingesetzt werden kann, zu erhöhen. |
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Die
vorhandenen freien Mittel der Stiftung der KBF
konnten bisher erfolgreich vor allem für die
nachstehenden Bereiche eingesetzt werden. |
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Betreutes
Einzel- und Gruppenwohnen für Behinderte |
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Nachschulische
Betreuung |
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Unterstützung
von Fördermaßnahmen
für Schwerstbehinderte |
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Unterstützung
von Beschäftigungsinitiativen
zur Schaffung von Arbeitsplätzen |
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Einrichtung
und Ausstattung von Arbeitsplätzen
für Behinderte |
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Assistenz
und Betreuung behinderter
Menschen am Arbeitsplatz |
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"Bitte
unterstützen Sie
uns, damit wir
anderen helfen können" |

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Stiftung
der Körperbehindertenförderung Neckar-Alb
Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen
BLZ 641 500 20
Kto. Nr. 22 11 88
Für
persönliche Beratungsgespräche und
weitergehende Informationen steht der Stiftungsvorstand
gerne zur Verfügung.
Termine können über die Zentralstelle
der KBF
Tel: 07473 / 377 101
vereinbart werden. |
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> Benefizveranstaltung zu Gunsten der Stiftung der KBF < |
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