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Entstehung,
Entwicklung
und Struktur des Vereins
Körperbehindertenförderung Neckar-Alb |


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Die
KBF wurde 1970 von einer Elterninitiative als gemeinnütziger
Verein mit Sitz in Mössingen gegründet. In einem
Spendenaufruf im Schwäbischen Tagblatt Tübingen
aus dem Gründungsjahr
war u.a. zu lesen: „Die körperbehinderten Kinder in unserem
und den angrenzenden Landkreisen müssen noch weitgehend
ein Schattendasein am Rande unserer Gesellschaft führen:
wer nicht selbst betroffen ist, weiß nicht, was es
heißt,
ein Kind zu haben, das keine Schule besuchen kann, das
ohne Förderung, ohne Hoffnung, ohne Zukunft leben
muss.“
Menschen mit Behinderung zu ihrem Recht auf Gleichstellung,
Förderung und Ausbildung zu verhelfen waren die vorrangigen
Ziele des jungen Vereins. Mit dem Aufbau der Einrichtungen
ist es gelungen, ein differenziertes Hilfesystem aus
ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten
zu errichten. Heute gilt die KBF mit mehr als 1.100
Vereinsmitgliedern
als kompetenter sozialer Partner für behinderte und alte
Menschen und deren Angehörige in der Region Neckar-Alb.
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Die
Organe der KBF sind wie der Zweck des Vereins in der Satzung
der Körperbehindertenförderung Neckar-Alb e.V.
festgelegt.
Satzungsziele
Oberstes Organ der KBF ist die Mitgliederversammlung.
Sie wird mindestens einmal im Jahr einberufen und ihr
obliegt unter anderem die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
und die Wahl des Vorstandes. Mitglieder sollen insbesondere
behinderte und alte Menschen sowie deren Angehörige
und Einrichtungen mit gleicher Zielsetzung sein. |
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| Der
Vorstand der KBF besteht aus acht ehrenamtlichen Mitgliedern,
wobei sieben durch die Mitgliederversammlung gewählt
werden und ein Vorstandsmitglied, der Vorsitzende des
Regionalverbandes Neckar-Alb, durch die Satzung bestimmt
ist. Innerhalb des Vorstandes gibt es einen Ausschuss
für Konzeptions- und Personalangelegenheiten und
einen Ausschuss für Finanz- und Planungsangelegenheiten.
Der Vorstand leitet die Vereinstätigkeit im Rahmen
der Satzung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
und er verwaltet das Vereinsvermögen. Der Vorstand
wählt einen hauptamtlichen Geschäftsführer,
der die Beschlüsse des Vorstandes umsetzt und die
laufenden Vereinsgeschäfte führt. Nach der
Satzung vertritt der Geschäftsführer bei bestimmten
Aufgaben den Verein allein.
Als gemeinnütziger Verein ist die KBF berechtigt,
Spenden in Empfang zu nehmen und Spendenbescheinigungen
auszustellen. Der jährliche Beitrag für eine
Mitgliedschaft bei der KBF beträgt zur Zeit 20,00
Euro.
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