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Entstehung, Entwicklung
und Struktur des Vereins
Körperbehindertenförderung Neckar-Alb

Punktereihe
Junge beim Essen   Die KBF wurde 1970 von einer Elterninitiative als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Mössingen gegründet. In einem Spendenaufruf im Schwäbischen Tagblatt Tübingen aus dem Gründungsjahr war u.a. zu lesen: „Die körperbehinderten Kinder in unserem und den angrenzenden Landkreisen müssen noch weitgehend ein Schattendasein am Rande unserer Gesellschaft führen: wer nicht selbst betroffen ist, weiß nicht, was es heißt, ein Kind zu haben, das keine Schule besuchen kann, das ohne Förderung, ohne Hoffnung, ohne Zukunft leben muss.“ Menschen mit Behinderung zu ihrem Recht auf Gleichstellung, Förderung und Ausbildung zu verhelfen waren die vorrangigen Ziele des jungen Vereins. Mit dem Aufbau der Einrichtungen ist es gelungen, ein differenziertes Hilfesystem aus ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten zu errichten. Heute gilt die KBF mit mehr als 1.100 Vereinsmitgliedern als kompetenter sozialer Partner für behinderte und alte Menschen und deren Angehörige in der Region Neckar-Alb.
 
       
Die Organe der KBF sind wie der Zweck des Vereins in der Satzung der Körperbehindertenförderung Neckar-Alb e.V. festgelegt. Satzungsziele
Oberstes Organ der KBF ist die Mitgliederversammlung. Sie wird mindestens einmal im Jahr einberufen und ihr obliegt unter anderem die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Wahl des Vorstandes. Mitglieder sollen insbesondere behinderte und alte Menschen sowie deren Angehörige und Einrichtungen mit gleicher Zielsetzung sein.
Zivildienstleistender hebt kleines Mädchen aus dem Rollstuhl  
           

Der Vorstand der KBF besteht aus acht ehrenamtlichen Mitgliedern, wobei sieben durch die Mitgliederversammlung gewählt werden und ein Vorstandsmitglied, der Vorsitzende des Regionalverbandes Neckar-Alb, durch die Satzung bestimmt ist. Innerhalb des Vorstandes gibt es einen Ausschuss für Konzeptions- und Personalangelegenheiten und einen Ausschuss für Finanz- und Planungsangelegenheiten. Der Vorstand leitet die Vereinstätigkeit im Rahmen der Satzung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und er verwaltet das Vereinsvermögen. Der Vorstand wählt einen hauptamtlichen Geschäftsführer, der die Beschlüsse des Vorstandes umsetzt und die laufenden Vereinsgeschäfte führt. Nach der Satzung vertritt der Geschäftsführer bei bestimmten Aufgaben den Verein allein.

Als gemeinnütziger Verein ist die KBF berechtigt, Spenden in Empfang zu nehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen. Der jährliche Beitrag für eine Mitgliedschaft bei der KBF beträgt zur Zeit 20,00 Euro.

Informationen
mehr über die Mitgliedschaft + Download
 
 
Körperbehindertenschule Mössingen, Haus C  
           
           

 

 

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